Authors

Jürgen Müller

Abstract

Der folgende Beitrag untersucht am Beispiel des Einsatzes von RFID-Lesegeräten, inwieweit in einer Welt des „Ubiquitous Computing“ die datenschutzrechtliche Verantwortlichkeitsregel noch tragfähig ist. Die verantwortliche Stelle ist der zentrale Anker im Datenschutzrecht, an den die meisten Schutzpflichten eines Datenumgangs angeknüpft werden. Allerdings wird deutlich, dass das Konzept der Verantwortlichkeit im geltenden Datenschutzrecht angesichts der neuen Herausforderungen eines künftig informatisierten Alltages an seine Grenzen stößt.

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