Abstract

Die Diskussion über sog. Tauschbörsen im Internet ist in aller Munde, die Rechtsprechung zur Haftung der Anschlussinhaber für über ihren Internetanschluss begangene Urheberrechtsverletzungen ist uneinheitlich. Im Gegensatz zu Österreich steht eine höchstrichterliche Entscheidung in Deutschland noch aus. Ohne Partei für eine der betroffenen Seiten ergreifen zu wollen, möchte der Verfasser auf Basis der aktuellen Rechtsprechungsentwicklung in Deutschland und Österreich einen Beitrag und einen Vorschlag zu einer interessengerechten Lösung der Problemfelder leisten. Ein besonderer Schwerpunkt soll hierbei auf der Beurteilung der Haftung der Eltern als Anschlussinhaber unter dem Gesichtpunkt der urheberrechtlichen Störerhaftung liegen.

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